07 April 2026, 18:51

Betrugsfall in St. Moritz: Ex-Kulturausschussmitglied wegen Kreditkartenmissbrauchs verurteilt

Porträt von Joseph Marx Freicher von Liechtenstein, einem deutschen Komponisten, in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd mit ernstem Gesichtsausdruck, der ein Stück Papier mit Text hält.

Betrugsfall in St. Moritz: Ex-Kulturausschussmitglied wegen Kreditkartenmissbrauchs verurteilt

Eine ehemalige Mitglied des Kulturausschusses von St. Moritz ist wegen großangelegten Betrugs verurteilt worden. Die unter dem Kürzel C.G. bekannte Frau wurde schuldig gesprochen, eine Kreditkarte in Höhe von 700.000 Schweizer Franken missbräuchlich verwendet zu haben. Zudem entwarf sie eine Sonderbriefmarke für die Schweizerische Post, doch ihre Angaben über deren Entstehung werden angezweifelt.

Erstmals in die Öffentlichkeit geriet C.G. im Jahr 2020, als sie einen Sitz im Kulturausschuss von St. Moritz gewann. Bis 2022 stieg sie zur Vizepräsidentin desselben Gremiums auf. Ihre Karriere nahm eine weitere Wendung, als sie die Giacometti-Sonderbriefmarke für die Schweizerische Post gestaltete – ein Projekt, das sie später als Auftrag der Giacometti-Stiftung und des Kunsthauses Zürich darstellte. Beide Institutionen widersprachen dieser Darstellung und betonten, sie hätten sie weder eingeladen noch für die Arbeit bezahlt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Offenbar wurden vor der Annahme ihres Briefmarkenentwurfs weder Hintergrundüberprüfungen noch Referenzen angefordert. Die Schweizerische Post präzisierte später, dass externe Mitwirkende bei Briefmarkenprojekten keine Vergütung erhielten. Dennoch stellte das hauseigene Magazin Die Lupe C.G.s kulturelle Initiativen vor, auch wenn die im Artikel verlinkte Website mittlerweile nicht mehr existiert.

Vor Gericht wurde C.G. zu einer 24-monatigen Haftstrafe verurteilt, von der sie ein Jahr verbüßen muss. Der Richter verfügte zudem ihre Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre nach Verbüßung der Strafe.

Der Fall wirft Fragen zur Kontrolle bei öffentlichen und privaten Kulturprojekten auf. C.G. wird ein Jahr im Gefängnis verbringen, bevor sie abgeschoben wird. Weder die Schweizerische Post noch der Kulturausschuss haben bisher weitergehend Stellung genommen, wie solche Unstimmigkeiten unbemerkt bleiben konnten.

Lesen Sie auch:

Quelle