21 January 2026, 14:43

Bayerischer Verfassungsgerichtshof rügt Gesundheitsministerium wegen intransparenter Masken-Deals

Ein Mann im Anzug und Krawatte mit einer Gesichtsmaske steht an einem Podium mit einem Mikrofon und einem Buch und hält eine Rede mit Säulen und einer Wand dahinter und einem weiteren Podium links von ihm.

Gericht kritisiert Regierungsinformationen während der Corona-Krise - Bayerischer Verfassungsgerichtshof rügt Gesundheitsministerium wegen intransparenter Masken-Deals

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat gegen das Staatsministerium für Gesundheit entschieden – wegen dessen Umgang mit parlamentarischen Anfragen während der Covid-19-Pandemie. Das Urteil folgt auf eine Klage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn, der geltend machte, dass seine Fragen zur Beschaffung und Sicherheit von Masken ignoriert worden seien. Das Ministerium hatte die Klage zuvor als unbegründet zurückgewiesen und behauptet, bereits ausreichend Auskunft erteilt zu haben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Antrag von Brunns aus dem März 2021, in dem er Details zu den Verhandlungen über die Beschaffung von FFP2-Masken sowie deren Schutzwirkung anforderte. Das Gesundheitsministerium verweigerte die Nennung der beteiligten Regierungsmitglieder mit Verweis auf einen unzumutbaren zeitlichen und verwaltungstechnischen Aufwand. Zudem blieb eine Frage zur Sicherheit der Masken unbeantwortet.

Das Gericht wies diese Begründungen zurück und urteilte, dass die Prüfung von Sitzungsprotokollen oder Katastrophenstab-Unterlagen ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Es kam zu dem Schluss, dass die Antworten des Ministeriums den verfassungsrechtlichen Transparenzanforderungen nicht genügten. Von Brunn begrüßte das Urteil als Erfolg für die parlamentarische Kontrolle – insbesondere für Oppositionsabgeordnete. Die Staatsregierung hatte während des Verfahrens stets betont, von Brunn habe bereits umfassende Informationen durch frühere Anfragen erhalten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass zentrale Details – etwa wer über die Maskengeschäfte informiert war – ohne triftigen Grund vorenthalten worden waren.

Das Urteil verpflichtet das bayerische Gesundheitsministerium, die seit 2021 offenen Fragen nun doch zu beantworten. Zudem setzt es einen Präzedenzfall dafür, wie künftige parlamentarische Anfragen nach verfassungsrechtlichen Maßstäben zu behandeln sind. Zwar nennt das Urteil keine konkreten Verantwortlichen für das Versäumnis, bestätigt aber, dass das Vorgehen des Ministeriums rechtlich unzureichend war.