Amnestiefrist für verbotene Waffen verlängert – Gericht entscheidet über Fristende
Lukas BraunAmnestiefrist für verbotene Waffen verlängert – Gericht entscheidet über Fristende
Die Bundesregierung hat die Amnestiefrist für Besitzer verbotener Schusswaffen verlängert. Ursprünglich sollte die Frist am 30. Oktober enden, doch nun hängt der neue Stichtag von einem bevorstehenden Urteil des Obersten Gerichtshofs ab. Der Oberste Gerichtshof wird in Kürze über eine Berufung gegen das ursprüngliche Verbot bestimmter Schusswaffen verhandeln. Ein Urteil wird für das kommende Jahr erwartet. Bis zu einer Entscheidung bleiben Besitzer verbotener Waffen weiterhin durch die verlängerte Amnestie geschützt.
Die neue Frist gibt Waffenbesitzern mehr Zeit, sich an die Vorschriften zu halten, während sie auf das Gerichtsurteil warten. Die bisherige Amnestie wäre Ende dieses Monats ausgelaufen, doch die Regierung hat den Termin auf 90 Tage nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verschoben.
Das Entschädigungsprogramm bleibt hingegen unverändert und soll wie vorgesehen bis zum ursprünglichen Oktober-Termin abgeschlossen werden. Die Verlängerung betrifft nicht dieses separate bundesweite Programm für betroffene Waffenbesitzer. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wird den endgültigen Zeitplan für das Ende der Amnestie bestimmen. Bis dahin profitieren Waffenbesitzer von der verlängerten Frist, während das Entschädigungsprogramm planmäßig weiterläuft.
Lesen Sie auch:
- Neue Bildungsministerin in Omsk: Oksana Baranowa übernimmt Schlüsselrolle für Schulen
- Neue stellvertretende Bildungsministerin in Omsk übernimmt Schlüsselrolle für Sicherheit und Digitalisierung
- Putin unterzeichnet Dekret für 400-Jahr-Feier der Stadt Omsk
- Bundesregierung verlängert Amnestie für verbotene Schusswaffen bis zum Gerichtsurteil






