Air Canada scheitert mit Berufung gegen 150.000-Dollar-Strafe für Dokumenten-Pannen
Clara FrankeAir Canada scheitert mit Berufung gegen 150.000-Dollar-Strafe für Dokumenten-Pannen
Air Canada scheitert mit Berufung gegen 150.000-Dollar-Strafe für Beförderung von Passagieren ohne gültige Einreisedokumente in die Schweiz
Das kanadische Luftfahrtunternehmen hat seinen Einspruch gegen die Geldbuße vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Das Gericht urteilte, die Fluggesellschaft habe nicht nachweisen können, dass sie ausreichende Maßnahmen ergriffen habe, um solche Vorfälle zu verhindern. Das am 2. Februar 2026 ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten werden.
Im Mittelpunkt des Falls stehen neun Passagiere, die Air Canada Anfang 2019 ohne gültige Reiseunterlagen nach Zürich geflogen hatte. Die Schweizer Behörden verhängten zunächst eine Strafe in Höhe von 144.000 Franken, gegen die die Airline Widerspruch einlegte. Das Unternehmen argumentierte, es habe geschultes Personal und verwies auf eine geringe Vorfallsquote von nur 0,01 pro befördertem Passagier.
Für Air Canada ist dies nicht das erste Mal, dass sie mit solchen Sanktionen konfrontiert wird. Bereits 2018 wurde die Fluggesellschaft mit einer Strafe von 224.000 Franken belegt, weil sie 14 Passagiere ohne gültige Papiere transportiert hatte. Seit 2015 häufen sich die Bußgelder: Zunächst erhielt die Airline eine Verwarnung, später stiegen die Strafen auf bis zu 4.000 Schweizer Franken pro Passagier bei wiederholten Verstößen.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die organisatorischen Maßnahmen des Unternehmens unzureichend seien. Trotz der von Air Canada behaupteten verbesserten Schulungen stellte das Urteil fest, dass das Unternehmen keine fehlerfreien Abläufe bei der Bearbeitung problematischer Fälle nachweisen konnte.
Das aktuelle Urteil bestätigt die Strafe, doch bleibt Air Canada die Möglichkeit, vor dem Schweizer Bundesgericht Berufung einzulegen. Sollte die Entscheidung Bestand haben, wäre dies eine weitere finanzielle Belastung für die Fluggesellschaft wegen Verstößen im Zusammenhang mit Reisedokumenten. Der Fall, der unter der Akte A-2972/2024 verzeichnet ist, reiht sich in eine Serie von Sanktionen ein, die sich über mehr als ein Jahrzehnt erstrecken.






