A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Die Bauarbeiten zur Erweiterung der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg liegen derzeit auf Eis. Das Projekt sieht sich mit rechtlichen Hürden konfrontiert – eine Gerichtsentscheidung in der kommenden Woche könnte darüber entscheiden, ob die Arbeiten in zentralen Abschnitten wiederaufgenommen werden dürfen.
Für den südlichen Abschnitt der A39, der von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn verläuft, liegt zwar ein Planfeststellungsbeschluss vor, dieser ist jedoch aktuell nicht vollziehbar. Grund dafür ist eine Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus dem Jahr 2019. Nach einem ersten Urteil zugunsten der Klägerin führte dies im Dezember 2020 zu einer Nachbesserung und einem ergänzenden Verfahren.
Der BUND reichte 2024 eine weitere Klage ein; die mündliche Verhandlung ist für den 23. Juni angesetzt. Bereits am kommenden Dienstag könnte eine Entscheidung fallen, die den Weg für die Fortsetzung der Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn freimachen würde. Fertiggestellt würde die A39 künftig Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden, bevor sie in die A7 mündet.
Auch die Pläne für den neuen Rastplatz Tappenbecker Moor, der zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra liegen soll, bleiben Teil des Projekts.
Das anstehende Urteil des Gerichts wird über die nächsten Schritte der gestoppten Erweiterung entscheiden. Ein positives Votum könnte den Baustart in den umstrittenen Abschnitten ermöglichen. Zudem wird die Entscheidung Klarheit über den Status des Planfeststellungsbeschlusses für den südlichen Abschnitt bringen.






