18 US-Bundesstaaten klagen gegen Kaliforniens umstrittenes Plastikgesetz
Tim Simon18 US-Bundesstaaten klagen gegen Kaliforniens umstrittenes Plastikgesetz
Eine Allianz von Generalstaatsanwälten aus 18 US-Bundesstaaten hat Klage gegen das kalifornische Plastikgesetz eingereicht. Ziel der rechtlichen Initiative ist es, die Umsetzung des Gesetzes zu blockieren, bevor es vollständig in Kraft tritt. Die Klage wird von Mike Hilgers, dem Generalstaatsanwalt von Nebraska, angeführt und umfasst zusätzlich den Nationalverband der Großhändler und Distributeure (NAW). Das umstrittene Gesetz zwingt Unternehmen zu umfassenden Änderungen ihrer Verpackungen, um weiterhin Zugang zum kalifornischen Markt zu erhalten. Betroffen sind dabei nicht nur Kunststoffe, sondern auch Verpackungen aus Pappe, Papier, Aluminium, Glas und Holz. Die Kläger argumentieren, dass das Gesetz verfassungsrechtliche Grenzen überschreitet und die Kosten auf die Verbraucher abwälzen würde.
Die Circular Action Alliance, eine private Organisation, erhält durch das Gesetz regulatorische und vollstreckende Befugnisse. In der Klage wird sie als 'nicht gewählt und keiner demokratischen Kontrolle unterworfen' beschrieben. Mike Hilgers warnte, dass eine unkontrollierte Durchsetzung des Gesetzes die Preise für Grundgüter in die Höhe treiben könnte. Zudem könnte die Organisation jährlich bis zu 500 Millionen Dollar von Unternehmen einnehmen – mit nur geringer staatlicher Aufsicht.
Eric Hoplin, Präsident des NAW, betonte, dass das Gesetz gegen die Prinzipien des Föderalismus, die Gewaltenteilung sowie das Recht auf ein faires Verfahren verstößt. Parallel hat ExxonMobil eine separate Klage gegen Kalifornien wegen anderer Verstöße gegen Landesrecht eingereicht. Zu der Koalition der klagenden Bundesstaaten gehören unter anderem Alabama, Florida, Georgia, Texas und West Virginia. Die Klage zielt darauf ab, die Umsetzung des Plastikgesetzes vorläufig zu stoppen. Damit sollen Unternehmen und Verbraucher kurzfristig von finanzieller Entlastung profitieren. Ob das Gericht der Argumentation der Kläger folgt, bleibt abzuwarten.
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