100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögerte Löschung diffamierender Soldaten-Posts
Lukas Braun100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögerte Löschung diffamierender Soldaten-Posts
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Anschuldigungen gegen einen in Gaza stationierten Soldaten nicht unverzüglich von seiner Plattform entfernt hatte. In den auf Facebook veröffentlichten Beiträgen war der Soldat fälschlicherweise als Kriegsverbrecher bezeichnet worden – unter Nennung seines vollen Namens und mit Foto.
Der Soldat reichte nach der Veröffentlichung der diffamierenden Inhalte Beschwerde ein. Am 23. März 2026 ordnete die Pressestrafkammer des Landgerichts Frankfurt an, die Beiträge umgehend zu löschen. Meta kam dieser Anweisung jedoch nicht nach: Die Inhalte blieben bis zum 8. und 10. April 2026 online – also noch 15 bis 17 Tage nach dem Gerichtsbeschluss.
Das Gericht kritisierte die Verzögerung als besonders schwerwiegend, da es sich um schwerwiegende Falschbehauptungen handelte und die Identität des Soldaten preisgegeben worden war. Ermittlungen deckten organisatorische Mängel bei Meta auf, die eine zügige Umsetzung gerichtlicher Anordnungen behinderten. Diese Defizite wiesen auf eine systematische Nachlässigkeit beim Umgang mit Löschanträgen hin.
In seinem Urteil vom 28. Mai 2026 (Aktenzeichen 2-03 O 128/26) begründete das Gericht die Strafe mit der Missachtung rechtlicher Pflichten durch Meta sowie dem anhaltenden Schaden, den rechtswidrige Online-Äußerungen verursachen können. Das Unternehmen hat nun zwei Wochen Zeit, um gegebenenfalls sofortige Beschwerde einzulegen.
Die Geldbuße von 100.000 Euro unterstreicht die Entschlossenheit des Gerichts, Löschanordnungen bei schädlichen Inhalten durchzusetzen. Durch Metas Untätigkeit waren die persönlichen Daten des Soldaten über einen längeren Zeitraum hinweg zusammen mit haltlosen Vorwürfen öffentlich einsehbar. Das Urteil macht zudem deutlich, welche rechtlichen Konsequenzen Plattformen drohen, wenn sie diffamierendes Material nicht zeitnah entfernen.






