Zürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig
Lukas BraunZürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig
Ein Zürcher Gericht hat die Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig erklärt. Der Mann, der sowohl die jordanische als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, war im Januar 2025 vor einem Auftritt bei einer Veranstaltung in der Stadt in Gewahrsam genommen worden. Die Behörden müssen nun mit finanziellen Konsequenzen für ihr Vorgehen in diesem Fall rechnen.
Der Aktivist war in die Schweiz gereist, um im besetzten Post-Gebäude Wipkingen in Zürich zu sprechen. Die Kantonspolizei beantragte nach seiner Einreise ein Einreiseverbot beim Bundesamt für Polizei (Fedpol), das dies zunächst ablehnte – mit der Begründung, der Mann stelle keine Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit dar.
Trotzdem wurde das Verbot später genehmigt, und der Aktivist wurde für zwei Tage festgehalten. Die Polizei setzte ihn erst nach Ablauf dieser Frist in einen bereits gebuchten Flug aus dem Land. Während seiner Haft wies er Vorwürfe zurück, ein "islamistischer Judenhasser" zu sein.
Das Zürcher Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Behörden die Gründe für seine Festnahme nicht ausreichend dargelegt hatten. Die Richter urteilten, die Polizei hätte ihn noch am Tag der Ingewahrsamnahme freilassen müssen, wenn sie ihm den Fedpol-Beschluss vorgelegt hätte. Als Folge muss der Kanton nun 9.500 Schweizer Franken als Entschädigung sowie 1.070 Franken für Gerichtskosten zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Beschwerde beim Bundesgericht möglich bleibt.
Die Entscheidung des Gerichts wirft ein Schlaglicht auf verfahrensrechtliche Mängel bei der Festnahme des Aktivisten. Der Kanton übernimmt die Entschädigung und Anwaltskosten, doch weitere Rechtsmittel könnten folgen. Der Fall wirft Fragen auf, wie Einreiseverbote und Festnahmen in der Schweiz vollstreckt werden.






