Vodafone-Preiserhöhung: EuGH soll über Rechtmäßigkeit der umstrittenen Gebühren entscheiden

Klage gegen Vodafone zieht sich hin - Vodafone-Preiserhöhung: EuGH soll über Rechtmäßigkeit der umstrittenen Gebühren entscheiden
Ein großer Rechtsstreit zwischen Vodafone und deutschen Verbraucherschutzorganisationen nimmt eine neue Wendung. Das Oberlandesgericht Hamm hat das Verfahren ausgesetzt und zentrale Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Preiserhöhung des Unternehmens für Millionen von Kunden im Jahr 2023 gegen geltendes EU-Recht verstieß.
Auslöser des Konflikts war eine Erhöhung der Festnetz-Internetpreise um fünf Euro pro Monat, die Vodafone 2023 durchsetzte. Von dieser Änderung waren rund zehn Millionen Kunden in ganz Deutschland betroffen. Verbraucherschützer, angeführt vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv), reichten umgehend eine Sammelklage ein und behaupteten, die Preisanpassung sei rechtswidrig.
Über 110.000 Menschen haben sich der Klage gegen den Telekommunikationsriesen angeschlossen. Der Fall gelangte vor das Oberlandesgericht Hamm, wo die Richter beschlossen, eine Klärung der zentralen Rechtsfragen durch den Europäischen Gerichtshof einzuholen. Das Luxemburger Gericht ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig und wird nun die entscheidenden juristischen Aspekte prüfen.
Durch die Vorlage an den EuGH ruhen die Verhandlungen in Hamm vorerst. Da der Europäische Gerichtshof in den Prozess eingebunden ist, wird ein abschließendes Urteil vor 2026 kaum zu erwarten sein.
Der EuGH wird nun untersuchen, ob die Preisanpassung von Vodafone mit den EU-Vorschriften vereinbar war. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, wird das Oberlandesgericht Hamm die Verhandlungen wiederaufnehmen. Das Ergebnis könnte ein importantes Präzedenzurteil für Verbraucherrechte und Preispolitik in der gesamten EU schaffen.

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