09 February 2026, 16:40

Verbot der Artgemeinschaft auf Eis: Neue Beweise verzögern Gerichtsurteil

Eine Gruppe von Menschen sitzt vor einem Gebäude auf dem Boden und hält Schilder, mit einer Fahne und einem Apfel auf der Straße, und eine Frau steht rechts daneben und sieht besorgt aus.

Urteilsverzögerung: Bundesverwaltungsgericht hört weiter im Fall der Neonazi-Sekte - Verbot der Artgemeinschaft auf Eis: Neue Beweise verzögern Gerichtsurteil

Der Rechtsstreit um das Verbot der rechtsextremen Gruppe Artgemeinschaft in Deutschland hat eine unerwartete Wendung genommen. Ein Urteil, das ursprünglich für diese Woche erwartet wurde, wurde nun verschoben, nachdem die Bundesregierung die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beantragt hatte. Der Schritt folgt neuen Beweisen aus einem damit zusammenhängenden Strafverfahren gegen eine Person mit Verbindungen zur Artgemeinschaft.

Die Gruppe war im Sommer 2023 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Die Behörden begründeten dies mit ihrer verfassungsfeindlichen Haltung, antisemitischen Ansichten und der Behauptung, die Bundesrepublik sei ein "kommerzielles Konstrukt" und die "niedrigste Staatsform". Mitgliedern wurden zudem strafbare Handlungen vorgeworfen.

Im Januar klagte die Artgemeinschaft gegen das Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht, der einzigen Instanz, die für solche Fälle zuständig ist. Während der ersten Anhörung am 28. Januar argumentierte die Gruppe, sie agiere als religiöse und weltanschauliche Gemeinschaft und beanspruche daher nach deutschem Recht Schutz vor einem Verbot.

Das Gericht sollte sein Urteil eigentlich an diesem Dienstag verkünden. Doch die Bundesregierung hat nun die Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung beantragt – Grund sind neue Erkenntnisse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen eine Person mit Verbindungen zur Artgemeinschaft. Dem Verdächtigen wird vorgeworfen, gegen Sprengstoff- und Waffenrecht verstoßen zu haben.

Beide Seiten erhalten nun erneut die Möglichkeit, ihre Argumente in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen. Ein Termin dafür steht jedoch noch nicht fest.

Durch die Verzögerung bleibt das Verbot der Artgemeinschaft vorerst weiter in der Schwebe. Das Bundesverwaltungsgericht wird die neuen Beweise prüfen, bevor es eine endgültige Entscheidung trifft. Der rechtliche Status der Gruppe bleibt bis auf Weiteres ungeklärt.