Uniper-Aktie: Dividenden wieder möglich - IPO-Weg frei!

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Unten ist ein Fahrradlenker zu sehen, mit Fahrzeugen auf der rechten Straße und einer Mittellinie in der Mitte.

Uniper-Aktie: Dividenden wieder möglich - IPO-Weg frei!

Uniper-Aktie: Dividenden wieder möglich – Weg für Börsengang frei!

Teaser: Die Aufhebung des Dividendenverbots ebnet den Weg für den geplanten Verkauf der staatlichen Uniper-Anteile.

19. Dezember 2025, 19:48 Uhr

Die Bundesregierung hat das Dividendenverbot für den Energiekonzern Uniper aufgehoben und damit ein zentrales Hindernis für den geplanten Rückzug des Staates ausgeräumt. Mit einem aktuellen Anteil von 99,12 Prozent – bewertet mit 13,8 Milliarden Euro – muss die Regierung nun entscheiden, ob das Unternehmen wieder an die Börse gebracht oder an einen strategischen Investor verkauft wird.

Der Schritt erfolgt unter Druck der EU, die von Deutschland verlangt, seinen Anteil bis 2028 auf höchstens 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren.

Uniper bezeichnete die Wiederzulassung von Dividendenzahlungen als entscheidenden Schritt für jeden künftigen Verkauf. Ohne diese Änderung hatten potenzielle Investoren bisher kaum Interesse an einem Engagement gezeigt.

Mittlerweile haben mehrere Parteien Signalwirkung entfaltet. So prüfen laut Berichten der kanadische Vermögensverwalter Brookfield und der tschechische Unternehmer Daniel Křetínský eine mögliche Beteiligung. Formelle Angebote für das Unternehmen selbst liegen jedoch noch nicht vor – lediglich für Unipers 20-Prozent-Anteil an der Opal-Pipeline, für die bis Januar 2026 Gebote erwartet werden.

Der weitere Weg bleibt komplex. Die regulatorischen Hürden sind hoch, da Uniper eine Schlüsselfunktion in der nationalen Infrastruktur einnimmt. Finanzielle und politische Faktoren werden die endgültige Entscheidung der Regierung beeinflussen, ob sie den Weg des Börsengangs oder den Verkauf an einen PrivatInvestor wählt.

Die Aufhebung des Dividendenverbots beseitigt zwar ein zentrales Hindernis für den Staatsausstieg bei Uniper. Doch ohne gesicherte Käufer und mit strengen EU-Fristen im Nacken erfordert der Prozess behutsames Vorgehen.

Unabhängig von der gewählten Variante muss der Verkauf oder Börsengang den regulatorischen Anforderungen genügen und gleichzeitig die Stabilität des Energieversorgers gewährleisten.