24 April 2026, 22:12

Streit um Reform des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern

Alte 19. Jahrhundert-Karte von Deutschland, die politische Teilung zeigt, auf Papier gedruckt mit beschreibendem Text oben und unten.

Streit um Reform des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommerns Regierungsbündnis treibt Reform des Landesverfassungsgerichts voran

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Die regierende rot-rot-grüne Koalition aus SPD, Grünen und Linken will die Regeln für das Verfassungsgericht des Landes modernisieren. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, politische Blockaden zu verhindern und die Unabhängigkeit des Gerichts zu stärken. Doch der Vorstoß stößt bereits auf scharfe Kritik der Opposition.

Das Bündnis schlägt vor, bestehende Gepflogenheiten rechtlich zu verankern – etwa eine Amtszeitbegrenzung von zwölf Jahren für Richter:innen sowie eine Altersgrenze von 68 Jahren. Um künftige Pattsituationen zu vermeiden, soll das Gericht selbst Vorschläge für Nachfolgekandidat:innen einreichen dürfen, falls innerhalb von sechs Monaten nach Ende einer Amtszeit keine neue Besetzung erfolgt. Diese Kandidaten würden anschließend vom Landtag mit absoluter Mehrheit gewählt – statt wie bisher mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Koalition argumentiert, die Reform schütze das Gericht vor kurzfristigen politischen Einflüssen. Doch die Pläne stoßen auf Widerstand: Enrico Schult von der AfD wirft der Regierung einen "Verfassungstrick" vor, um das Gericht langfristig "links" auszurichten. Der CDU-Abgeordnete Daniel Peters lehnt den Entwurf ab und fordert stattdessen, die Demokratie durch Vertrauen und offene Debatten zu stärken.

Solche Reformen sind nicht neu – und oft umstritten. Schon 2020 hatte die Ernennung von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin wochenlange Diskussionen über ihre politischen Verstrickungen ausgelöst. Sachsen-Anhalt hat bereits ähnliche Änderungen beschlossen, unterstützt von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen. In Mecklenburg-Vorpommern entzündet sich die Debatte nun, während die AfD in Umfragen mit 34 Prozent klar vor der SPD (26 Prozent) und der CDU (12 Prozent) liegt.

Die geplanten Neuregelungen würden das Verfahren zur Richterbestellung ändern und den Gerichtsbetrieb vor politischen Verzögerungen schützen. Treten sie in Kraft, gelten die neuen Regeln noch vor den nächsten Vakanzen. Die Koalition betont, die Reform diene der Unabhängigkeit des Gerichts – doch die Opposition bleibt skeptisch.

Quelle