Selbstbestimmungsgesetz zeigt Wirkung: Fast 1.000 Änderungen in Sachsen-Anhalt
Tim SimonSelbstbestimmungsgesetz zeigt Wirkung: Fast 1.000 Änderungen in Sachsen-Anhalt
Neues Gesetz ermöglicht geschlechtliche Selbstbestimmung ohne lange Prüfverfahren
Seit November 2024 ist ein Gesetz in Kraft, das es Menschen erlaubt, ihr rechtliches Geschlecht ohne aufwendige Begutachtungen zu ändern. Die als Selbstbestimmungsgesetz bekannte Reform verzeichnet allein in Sachsen-Anhalt bereits fast 1.000 Fälle. Erste Berichte deuten darauf hin, dass das Verfahren bisher vor allem von Erwachsenen genutzt wird und es kaum Probleme gab.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben in Sachsen-Anhalt 976 Personen ihre Geschlechtseintragung aktualisiert. Die überwiegende Mehrheit – über 930 – waren Erwachsene, während es bei etwa 40 Fällen um Minderjährige ging. In der jüngeren Gruppe erfolgten die meisten Änderungen von weiblich zu männlich.
Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen der Reform bewertet und diese größtenteils als erfolgreich eingestuft. Nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch wurde bekannt, und lediglich vier Personen nahmen nach ihrer ersten Änderung eine zweite Korrektur vor.
Trotz des reibungslosen Starts diskutiert der Verband nun mögliche Anpassungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Eintragung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags deutlich vereinfacht, wobei die meisten Antragstellenden Erwachsene sind. Die geringe Zahl an Unregelmäßigkeiten spricht dafür, dass das System wie vorgesehen funktioniert. Künftige Änderungen sollen gezielt auf bestimmte Bedenken eingehen, ohne die Zugänglichkeit des Gesetzes einzuschränken.






