Sachsen: Selbst der Koalitionspartner findet diesen Polizeigesetzentwurf zu hart

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Ein weißer Polizeiwagen ist im Vordergrund geparkt, mit vielen Autos, die sich auf der Straße dahinter bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Sachsen: Selbst der Koalitionspartner findet diesen Polizeigesetzentwurf zu hart

Sachsen: Selbst der Koalitionspartner hält dieses Polizeigesetz für zu scharf

Teaser: Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Filmaufnahmen in Autos: Die geplante Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes enthält zahlreiche Verschärfungen. Nach harter Kritik aus der Zivilgesellschaft distanziert sich nun auch der Koalitionspartner SPD von einigen Punkten des Entwurfs.

20. Dezember 2025, 06:00 Uhr

Die geplante Polizeireform in Sachsen stößt beim Koalitionspartner SPD auf scharfe Kritik. Die Partei wirft dem von der CDU geführten Entwurf vor, der Polizei übermäßige Befugnisse einzuräumen – auf Kosten der Bürgerrechte. Ohne breitere Unterstützung erscheint die Verabschiedung des Gesetzes nun unsicher.

Die SPD erhebt mehrere Einwände gegen die geplante Überarbeitung des Sächsischen Polizeigesetzes. Besonders problematisch sieht die Partei den Einsatz von KI in der Videoüberwachung, etwa zur Echtzeiterkennung und Verfolgung von Personen. Solche Maßnahmen senkten die Eingriffsschwellen und erforderten aktive polizeiliche Kontrolle statt automatisierter Systeme, warnt die SPD. Statt selbstlernender Algorithmen schlägt sie vor, vortrainierte KI-Modelle zu nutzen, um zu verhindern, dass personbezogene Daten dauerhaft in Trainingsdatenbanken gespeichert werden.

Kritik übt die SPD auch am unscharfen Rechtsbegriff der „Vorfeldstraftat“ im Entwurf. Sie fordert dessen Ersatz durch den präziseren Term „strafbewehrte Vorbereitungshandlung“, um eine klarere Legitimation für Überwachungsmaßnahmen zu schaffen. Zudem lehnt die Partei die Nutzung der Analyse-Software des umstrittenen Unternehmens Palantir ab – mit Verweis auf dessen Ruf und mögliche Missbrauchsrisiken bei personenbezogenen Daten. Beim Einsatz von Tasern pocht die SPD auf ein gestuftes Vorgehen: Zunächst soll die Nutzung auf zwei der fünf sächsischen Polizeidirektionen beschränkt bleiben. Zudem verlangt sie eine verpflichtende Evaluation und eine befristete Testphase, bevor eine flächendeckende Einführung erfolgen kann.

Während die SPD Maßnahmen gegen Drohnen und bei häuslicher Gewalt unterstützt, fordert sie strengere Regeln für Bodycams in privaten Wohnräumen. Auch die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum – etwa das Filmen in Fahrzeugen ohne konkreten Anlass – stößt auf Vorbehalte. Staatliche Trojaner befürwortet die Partei nur in Fällen akuter terroristischer Bedrohungen oder schwerer Gewaltverbrechen.

Die prominente Kritikerin Sahra Wagenknecht verurteilte den Entwurf unterdessen als „übermäßig autoritär“. Er richte sich unverhältnismäßig gegen linke und palästinasolidarische Proteste und untergrabe demokratische Rechte, so ihre Kritik.

Durch die Vorbehalte der SPD sinken die Chancen, dass der Entwurf in der aktuellen Fassung verabschiedet wird. Da CDU und SPD in Sachsen nur über eine Minderheitsregierung verfügen, sind sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Ob die Reform durchkommt, hängt nun davon ab, ob in den umstrittensten Punkten noch Kompromisse gefunden werden.