Sachsen öffnet Sozialwohnungen für mehr Haushalte mit höheren Einkommensgrenzen ab 2026

Sachsen erleichtert den Zugang zum sozialen Wohnungsbau - Sachsen öffnet Sozialwohnungen für mehr Haushalte mit höheren Einkommensgrenzen ab 2026
Sachsen hat die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine angehoben und damit mehr Haushalten den Zugang zu Sozialwohnungen ermöglicht. Die am Dienstag beschlossene Reform tritt im Januar 2026 in Kraft. Laut Behörden soll die Maßnahme vor allem Familien mit mittlerem Einkommen den Bezug bezahlbaren Wohnraums erleichtern.
Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) gab diese Woche die neuen Regelungen frei. Dem aktualisierten System zufolge darf ein Single-Haushalt künftig bis zu 20.520 Euro jährlich verdienen – eine Erhöhung gegenüber den bisher geltenden 16.800 Euro. Bei Zwei-Personen-Haushalten steigt die Grenze von 25.200 auf 30.780 Euro.
Die neuen Limits gelten ab 2026 und spiegeln die gestiegenen Löhne wider. Ziel ist es, den Kreis der Berechtigten für geförderten Wohnraum in Sachsen deutlich zu erweitern und damit eine breitere Schicht von Einkommensbeziehern einzubeziehen.

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