Portugals neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft – doch eine Regelung bleibt blockiert
Lukas BraunPortugals neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft – doch eine Regelung bleibt blockiert
Portugals überarbeitetes Staatsangehörigkeitsgesetz ist am Mittwoch in Kraft getreten. Gleichzeitig bleibt eine umstrittene Regelung vorerst außer Kraft, nachdem das Verfassungsgericht sie zum zweiten Mal für verfassungswidrig erklärt hat. Die Entscheidung betrifft eine ergänzende Sanktion, die es ermöglichte, verurteilten Schwerverbrechern die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Die politische Debatte um die Folgen des Urteils hat bereits begonnen. Während die Sozialistische Partei (PS) eine Umgehung des Richterspruchs ablehnt, steht die Sozialdemokratische Partei (PSD) vor der Herausforderung, eine Lösung mit ihren politischen Partnern zu finden – ohne dabei einen institutionellen Konflikt zu riskieren. Das Verfassungsgericht kippte kürzlich erneut eine umstrittene Nebenstrafe, die im Rahmen des überarbeiteten Staatsangehörigkeitsgesetzes eingeführt worden war. Diese Regelung hätte es ermöglicht, verurteilten Schwerverbrechern die portugiesische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Allerdings erklärte das Gericht nur diese spezifische Bestimmung für verfassungswidrig, nicht jedoch das gesamte Gesetz.
Die PSD, die das Gesetz ursprünglich als Schritt zur Angleichung an europäische und internationale Standards bezeichnete, kündigte an, das Thema mit ihren politischen Partnern zu erörtern. Gleichzeitig betonte die Partei, jeden Schritt ablehnen zu wollen, der zu einem Konflikt mit den Verfassungsorganen führen könnte. Die Sozialistische Partei (PS) positionierte sich klar gegen eine mögliche Umgehung des Gerichtsurteils.
Der juristische Streit um die Nebenstrafe dauert indes an. André Ventura, Vorsitzender der rechtspopulistischen Partei Chega, forderte die PSD auf, die Änderung des Strafgesetzbuchs mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchzusetzen. Damit würde die umstrittene Regelung trotz des Verfassungsgerichtsurteils in Kraft treten.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz gilt nun in der beschlossenen Fassung, doch die abgelehnte Strafvorschrift bleibt vorerst vom Tisch. Die politische Diskussion über mögliche nächste Schritte wird voraussichtlich in den kommenden Wochen an Fahrt aufnehmen. Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Staatsangehörigkeitsgesetzes bleibt die umstrittene Nebenstrafe für Schwerverbrecher vorerst außer Kraft. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zwingt die politischen Parteien, nach Alternativen zu suchen – ohne dabei die verfassungsrechtlichen Grenzen zu überschreiten.
Die PSD steht nun vor der Aufgabe, eine Lösung zu finden, die sowohl ihre politischen Ziele als auch die Vorgaben des Gerichts berücksichtigt. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich die weitere Debatte um die umstrittene Regelung entwickeln wird.
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