08 May 2026, 20:12

NRW kämpft für Mutterschutz für selbstständige Frauen – ein historischer Schritt

Schwarze und weiße Illustration von drei Frauen vor einem Gebäude, mit "Frauenrechte: Ladies Take Your Own Choice, Polka und Mazurka" oben und unten.

NRW kämpft für Mutterschutz für selbstständige Frauen – ein historischer Schritt

Rund 27.000 selbstständige Frauen in Deutschland bringen jedes Jahr ein Kind zur Welt – ohne denselben Schutz wie Angestellte. Nun setzt sich die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für einen gesetzlichen Mutterschutz ein, um diese Lücke zu schließen. Eine neue Initiative zielt darauf ab, finanzielle und rechtliche Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu gewährleisten.

Nordrhein-Westfalen hat die Führung übernommen, indem es eine Bundesratsinitiative gestartet und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hat. Die Studie, deren Ergebnisse im Juli vorgestellt werden sollen, untersucht, wie der Mutterschutz für selbstständige Frauen umgesetzt werden könnte.

Die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) hat bereits konkrete Vorschläge vorgelegt. Ihr zentraler Ansatz ist eine einmalige Pauschalzahlung als Lohnersatzleistung während der Mutterschutzzeit. Damit sollen entgangene Einnahmen ausgeglichen werden, wenn selbstständige Frauen eine Auszeit nehmen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur von den Grünen betonte, dass eine Schwangerschaft niemals als berufliches Risiko betrachtet werden dürfe. Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat sich eingeschaltet und in Berlin Politiker, Wirtschaftsvertreter und zivilgesellschaftliche Gruppen zusammengebracht. Ziel ist es, praktische Wege für die Umsetzung der neuen Schutzmaßnahmen zu erörtern.

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Die Vorschläge und Studienergebnisse werden die künftigen politischen Debatten prägen. Sollten die Reformen beschlossen werden, würden sie tausenden selbstständigen Frauen während der Schwangerschaft und in der frühen Mutterschaft finanzielle Sicherheit bieten. Das Engagement der Landesregierung deutet auf wachsenden Reformdruck auf Bundesebene hin.

Quelle