NRW kämpft für Mutterschutz auch für selbstständige Frauen
Nordrhein-Westfalen setzt sich mit Nachdruck für die Einführung eines gesetzlichen Mutterschutzes für selbstständige Frauen ein. Ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll die Reformen bundesweit vorantreiben – unterstützt durch eine aktuelle Machbarkeitsstudie und konkrete Vorschläge der Westdeutschen Handwerkskammer (WHKT). Aktuell bringen rund 27.000 selbstständige Frauen in Deutschland jährlich Kinder zur Welt, ohne Anspruch auf denselben Schutz wie angestellte Mütter. Die Landesregierung hat ihre Forderung nun erneuert und stützt sich dabei auf eine neue, landesfinanzierte Machbarkeitsstudie sowie eine Initiative des Bundesrates.
Das Wirtschaftsministerium hat bereits eine Veranstaltung in Berlin organisiert, bei der Politiker:innen, Wirtschaftsvertreter:innen und zivilgesellschaftliche Gruppen über die nächsten Schritte beraten. Ein zentraler Punkt der Diskussionen ist die Umsetzung der WHKT-Vorschläge, die eine einmalige Pauschalzahlung vorsehen. Diese soll entgangene Einnahmen während der Mutterschutzzeit ausgleichen und so die finanzielle Absicherung selbstständiger Mütter verbessern.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) unterstrich, dass eine Schwangerschaft für selbstständige Frauen nicht länger als berufliches Risiko behandelt werden dürfe. Ein entscheidender Moment im Prozess wird die Präsentation der Machbarkeitsstudie im Juli sein, die die Grundlage für weitere politische Entscheidungen bilden soll. Mit dem Vorhaben will Nordrhein-Westfalen bundesweit einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige etablieren. Sollten die Pläne umgesetzt werden, stünde selbstständigen Müttern künftig eine finanzielle Absicherung während der Schutzfristen zu – ein Schritt, der die Gleichbehandlung mit angestellten Frauen vorantreiben würde.






