Niedersachsen reformiert Härtefall-Kommission: Weniger Rückstau, strengere Regeln ab 2026

Admin User
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Menschen vor Fahnen mit einem Banner im Hintergrund und mehr Menschen unter einem Zelt.

Niedersachsen reformiert Härtefall-Kommission: Weniger Rückstau, strengere Regeln ab 2026

Niedersachsen reformiert Härtefall-Kommission: Schnellerer Prozess, weniger Rückstau

Niedersachsen ändert die Regeln seiner Härtefall-Kommission, um die Verarbeitungszeiten zu beschleunigen und die Belastung des Systems zu verringern. Die Landesregierung hat Änderungen beschlossen, die 2026 in Kraft treten sollen – als Reaktion auf einen deutlichen Anstieg der Anträge. Allein im vergangenen Jahr verdoppelte sich die Zahl der Fälle nahezu, sodass bis September 2025 fast 2.000 Anträge unbehandelt blieben.

Die Härtefall-Kommission bietet ausländischen Staatsbürgern die Möglichkeit, aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen in Deutschland zu bleiben. Doch die stark gestiegene Nachfrage hat das System an seine Grenzen gebracht. 2024 gingen 1.296 Anträge ein – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Bis September 2025 kamen weitere 1.681 neue Fälle hinzu, sodass sich der Rückstau auf 1.993 unbehandelte Anträge erhöhte.

Ziel der Reformen ist es, Verzögerungen abzubauen und die Verfahren zu vereinfachen. Eine zentrale Neuerung ist die Abschaffung des vorläufigen Prüfgremiums, wodurch Kapazitäten freigesetzt werden. Zudem werden die formalen Anforderungen verschärft: Unvollständige Anträge sollen künftig sofort abgelehnt werden, um unnötigen Arbeitsaufwand zu vermeiden.

Strengere Regeln sollen Bewerber ausschließen, die bereits über legale Aufenthaltsmöglichkeiten verfügen oder sich weigern, bei der Klärung ihrer Identität mitzuwirken. Die Liste der Ablehnungsgründe wird erweitert, um die Arbeitsbelastung der Kommission besser zu steuern. Innenministerin Daniela Behrens betonte, dass Effizienzsteigerungen notwendig seien, ohne dabei die humanitäre Ausrichtung der Kommission anzutasten.

Die neuen Regelungen treten 2026 in Kraft, nachdem die sechste Änderung der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung (NHärteKVO) verabschiedet wurde. Schnellerer Prozess und klarere Kriterien sollen den Rückstau verringern – allerdings könnte sich dadurch auch die Zahl der antragsberechtigten Personen verringern. Die Reformen erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem die Kommission mit Rekordnachfrage und wachsendem Verwaltungsdruck konfrontiert ist.