Neue Regeln für Industrieanlagen: Weniger Bürokratie, mehr Hürden für Verfassungsänderungen
Marie SchulzNeue Regeln für Industrieanlagen: Weniger Bürokratie, mehr Hürden für Verfassungsänderungen
Das Wirtschaftsministerium hat eine öffentliche Anhörung zu geplanten Änderungen des Gewerbe-, Handels- und Industrie-Regulierungsgesetzes eingeleitet. Der Entwurf zielt darauf ab, Verfahren für Unternehmen zu vereinfachen, führt gleichzeitig aber strengere Anforderungen für Verfassungsänderungen ein. Stellungnahmen können bis zum 20. Februar eingereicht werden.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere zentrale Anpassungen im Industrieanlagenrecht vor. So sollen staatliche Baugenehmigungen und naturschutzrechtliche Zulassungen künftig in das gewerbliche Genehmigungssystem integriert werden, um Bürokratie abzubauen. Unternehmen profitieren damit von schlankeren Abläufen.
Zudem wird die digitale Einreichung von Prüfberichten und Unterlagen verbindlich, sofern die Behörden dies anfordern. Die Gültigkeit ungenutzter Industrieanlagen-Genehmigungen verlängert sich von fünf auf sieben Jahre, mit Optionen auf weitere Verlängerungen. Die Übergangsfrist für Betriebsübertragungen steigt von drei auf fünf Jahre. Bestimmte Anlagen werden künftig ganz von der Genehmigungspflicht befreit: Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge dürfen ohne behördliche Erlaubnis installiert werden – vorausgesetzt, zertifizierte Fachkräfte führen die Montage durch und die Anlagen bestehen regelmäßige elektrische Sicherheitsprüfungen.
Für Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit diesen Reformen ist künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Zudem muss der Antragsteller die Unterstützung von zwei Dritteln der kantonalen Verfassungsgebenden Versammlung oder einer gleichgestellten legislativen Körperschaft sichern.
Die Konsultationsphase endet am 20. Februar und gibt Unternehmen sowie Interessensvertretern Gelegenheit, die Vorschläge zu prüfen. Bei Annahme würden die Neuerungen Genehmigungsverfahren vereinfachen, Laufzeiten von Bewilligungen verlängern und digitale Dokumentationspflichten einführen. Auch die verschärften Mehrheitsregeln für Verfassungsänderungen gelten dann für künftige Reformvorhaben.