München scheitert mit Klage gegen bayerisches Touristensteuer-Verbot

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - München scheitert mit Klage gegen bayerisches Touristensteuer-Verbot
München und zwei weitere bayerische Städte unterliegen im Rechtsstreit um Touristensteuer
München, Bamberg und Günzburg haben ihren juristischen Kampf gegen das landesweite Verbot einer Touristenabgabe verloren. Das Verfassungsgericht wies ihre Klage ab und entschied, dass das Verbot nicht gegen die finanzielle Eigenständigkeit der Kommunen verstößt. Damit bleibt den Städten eine geplante Einnahmequelle verwehrt.
Die drei Städte hatten das bayerische Verbot einer Beherbergungssteuer angefochten und argumentiert, die Abgabe könnte helfen, die wachsenden Haushaltsbelastungen zu mildern. Viele Kommunen im Freistaat kämpfen mit steigenden Kosten, insbesondere im Sozialbereich. München und die anderen Kläger wollten – wie in mehreren anderen Bundesländern bereits üblich – selbst über die Einführung einer solchen Steuer entscheiden dürfen.
Das Gericht lehnte die Beschwerde jedoch ab und begründete, das Verbot greife nicht in die finanzielle Autonomie der Städte ein. Die bayerische Landesregierung lehnt die Touristensteuer seit Langem ab und warnt vor möglichen Schäden für den Fremdenverkehr. Auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHGV) begrüßte das Urteil und befürchtet, höhere Übernachtungskosten könnten die Branche belasten.
Die Münchner Stadtverwaltung schließt weitere rechtliche Schritte nicht aus. Man prüfe nun, ob noch Möglichkeiten bestünden, gegen das Verbot vorzugehen. Die Staatsregierung hingegen bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung und verweist auf Risiken für die Tourismuswirtschaft.
Mit dem Urteil bleibt das Verbot der Touristenabgabe bestehen – und verschließt den Städten eine mögliche Einnahmequelle. München und die anderen Kommunen müssen nun nach alternativen Lösungen für ihre Haushaltsprobleme suchen. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die Position der Landesregierung, die den Tourismus vor zusätzlichen Belastungen schützen will.

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