Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit

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Ein Kind sitzt auf einem Stuhl vor einem teilweise sichtbaren Bücherregal mit Büchern, vor einem abgeschnittenen Wandhintergrund.

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Niederlage für Berliner Mutter: Kein Ausgleich für Lohnausfall während der Eingewöhnungszeit in der Kita

Eine Berliner Mutter hat ihren Rechtsstreit um entgangene Einnahmen während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita verloren. Das Landgericht Frankenthal entschied, dass die örtlichen Behörden keine Entschädigung für Eltern zahlen müssen, sobald ein Kita-Platz angeboten wurde – selbst wenn das Kind zusätzliche Zeit zur Eingewöhnung benötigt.

Der Fall begann, als die Frau die Stadt Berlin verklagte, weil es Verzögerungen bei der Zusage eines Kindergartenplatzes für ihr Kind gegeben hatte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin und das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatten bereits über die anfängliche Verzögerung entschieden und bestätigt, dass die Stadt ihre Pflichten zwischen der Anmeldung und dem Angebot eines Platzes verletzt hatte.

Das jüngste Urteil macht jedoch deutlich, dass diese Verpflichtung endet, sobald ein Platz bereitsteht. Das Gericht stellte fest, dass das Sozialrecht die Eingewöhnungsphase nicht abdeckt – Eltern müssen finanzielle Einbußen daher selbst tragen. Dazu gehören auch entgangene Verdienste, wenn sie sich freinehmen, um ihrem Kind den Übergang in die Kita zu erleichtern. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Kommunen nur für Verzögerungen bei der Platzvergabe haften, nicht aber für die Zeit, die ein Kind anschließend zur Eingewöhnung benötigt.

Das Urteil setzt eine klare Grenze für Entschädigungsansprüche von Eltern. Städte wie Berlin müssen künftig keine Klagen wegen Lohnausfällen während der Eingewöhnungsphase mehr fürchten – vorausgesetzt, sie stellen den Kita-Platz rechtzeitig bereit. Eltern müssen nun selbst Vorsorge für mögliche Einkommensverluste während der Anpassungsphase ihres Kindes treffen, ohne mit einer öffentlichen Kostenerstattung rechnen zu können.