Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Admin User
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Eine Person in der Mitte hält ein Schild mit einer Inschrift, die auf dem Boden steht, während andere Personen im Hintergrund Schilder halten, was auf eine Demonstration hinweist.

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Nordrhein-Westfalens höchstes Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Räumung von Lützerath ab

Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat Aktivisten eine Absage erteilt, die gegen die Räumung des Dorfes Lützerath klagten. In dem am 23. Dezember 2025 verkündeten Urteil hieß es, die Zwangsräumung habe nicht gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen. Demonstranten hatten argumentiert, die Maßnahme beschneide ihr Recht, in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II zu protestieren.

Lützerath war zu einem Symbol für Klimaschützer geworden, die sich gegen die fossile Brennstoffförderung stellen. Das Dorf lag am Rand des riesigen Tagebaus Garzweiler II, der vom Energiekonzern RWE betrieben wird. Als die Behörden die Räumung durchsetzten, suchten Aktivisten rechtlichen Beistand und behaupteten, ihr Demonstrationsrecht sei verletzt worden.

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster wies die Beschwerden als unzulässig ab. Die Richter urteilten, die Kläger hätten keine Klagbefugnis, da das Gelände nicht mehr öffentlich zugänglich sei. Zudem sahen sie keine erhebliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit, da RWE private Zonen klar gekennzeichnet hatte und die Behörden in der Nähe eine alternative Protestfläche bereitstellten. Das Gericht betonte, dass Demonstranten zwar nicht das Firmengelände von RWE betreten dürften, ihnen aber weiterhin freistehe, sich in den ausgewiesenen Bereichen zu versammeln. Rechtliche Versuche, die Räumung zu stoppen oder die Zugangsbeschränkungen anzufechten, wurden vollständig zurückgewiesen.

Das Urteil bestätigt, dass die Räumung Lützeraths und die Protesteinschränkungen rund um Garzweiler II nicht gegen Versammlungsgesetze verstoßen haben. Aktivisten müssen sich nun an die festgelegten Demonstrationszonen halten. Die Entscheidung beendet damit einen zentralen Rechtsstreit um einen der bekanntesten Klimaprotest-Orte Deutschlands.