17 January 2026, 19:13

Jens Spahn fordert Streichung des umstrittenen Paragraphen 188 für Politikerprivilegien

Ein historisches Dokument aus dem Jahr 1775 mit einem Wappen und Text sowie einem Logo unten.

Spahn fordert Abschaffung des Beleidigungstatbestands zum Schutz von Politikern - Jens Spahn fordert Streichung des umstrittenen Paragraphen 188 für Politikerprivilegien

Jens Spahn, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat die Abschaffung von Paragraph 188 im deutschen Strafgesetzbuch gefordert. Das Gesetz, das von der Bundesregierung eingeführt wurde, macht es derzeit strafbar, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu beleidigen, verleumden oder zu verleumderisch diffamieren. Kritiker werfen dem Paragrafen vor, er gewähre Machtinhabern, wie der Ampelkoalition, einen Sonderstatus, statt seinem ursprünglichen Zweck zu dienen. Paragraf 188 wurde ursprünglich eingeführt, um lokale Politiker und Institutionen vor gezielten Angriffen zu schützen. Doch viele sehen darin mittlerweile ein rechtliches Privileg für die Mächtigen. Die Regelung wurde 2021 sogar ausgeweitet, um auch Beleidigungen zu erfassen – obwohl bereits separate Gesetze gegen Verleumdung und üble Nachrede bestehen. Spahn stellt die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Schutzes infrage. Er verwies darauf, dass die allgemeinen Beleidigungsgesetze für alle gelten – auch für Politiker. Sein Vorstoß zur Streichung folgt wachsender Kritik, dass die Vorschrift öffentliche Persönlichkeiten ungerechtfertigt gegenüber normalen Bürgern begünstige. Das Strafgesetzbuch enthält bereits Strafbestimmungen für Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede. Befürworter einer Reform argumentieren, dass diese bestehenden Regelungen Paragraf 188 überflüssig machen. Im Kern geht es in der Debatte darum, ob Politiker vor dem Gesetz gleichbehandelt werden sollten wie der Rest der Bevölkerung. Würde Paragraf 188 abgeschafft, entfiele nach Ansicht mancher eine unnötige rechtliche Sonderstellung für Politiker. Die Änderung hätte zur Folge, dass alle Beleidigungsfälle – unabhängig vom Status des Opfers – nach denselben Gesetzen behandelt würden. Nun bleibt abzuwarten, ob die Abgeordneten die Reform vorantreiben werden.