Historisches Urteil: Versicherungen müssen Schwangerschaftsausfälle zahlen

Gericht: Versicherung muss auch Schwangerschaft abdecken - Historisches Urteil: Versicherungen müssen Schwangerschaftsausfälle zahlen
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Versicherer Arbeitsausfälle aufgrund einer Schwangerschaft abdecken müssen. Die Richterspruch erfolgte, nachdem die Klage einer Frau abgewiesen worden war, die Leistungen aus einer VHV Versicherung beantragt hatte. Das Landgericht Hannover urteilte, der Ausschluss sei diskriminierend, und sprach ihr 6.000 Euro zu.
Der Fall begann, als ein Versicherer sich weigerte, die Lohnfortzahlung während der Schwangerschaft zu übernehmen. Die Police schloss explizit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaft aus.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für schwangerschaftsbezogene Versicherungsansprüche in Deutschland. Sollte es Bestand haben, müssen Versicherer ihre Policen überarbeiten, die schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten ausschließen. Die Klägerin erhielt zwar 6.000 Euro, doch das endgültige Ergebnis hängt von möglichen weiteren Berufungen ab.

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