Historisches Urteil: Kopftuch-Verbot für Luftsicherheitsassistentinnen gekippt
Tim SimonBundesarbeitsgericht: Fluggastcontrollerin darf Kopftuch tragen - Historisches Urteil: Kopftuch-Verbot für Luftsicherheitsassistentinnen gekippt
Eine muslimische Frau hat einen richtungsweisenden Rechtsstreit gegen ein Sicherheitsunternehmen gewonnen, nachdem sie wegen ihres Kopftuchs eine Absage für eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg erhalten hatte. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am 29. Januar 2026 zu ihren Gunsten und stellte fest, dass die Ablehnung eine religiöse Diskriminierung darstellte. Das Urteil könnte nun die Einstellungsregeln für Sicherheitspersonal im Luftverkehr in ganz Deutschland verändern.
Der Fall begann im Jahr 2023, als sich die Frau als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg bewarb. Ihre Bewerbung wurde allein wegen ihres religiösen Kopftuchs abgelehnt. Das Sicherheitsunternehmen argumentierte, das Kopftuch könnte ihre Aufgaben beeinträchtigen oder zu Konflikten bei der Kontrolle von Passagieren und Gepäck am Bundesflughafen Hamburg führen.
Das Bundesarbeitsgericht widersprach dieser Auffassung. Die Richter fanden keine Belege dafür, dass das Tragen eines Kopftuchs die Arbeit der Frau behindern oder Spannungen bei Sicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf oder am Flughafen Stuttgart verstärken würde. Zudem urteilten sie, dass das Ablegen des Kopftuchs keine notwendige Voraussetzung für die Tätigkeit sei.
Nach deutschem Recht müssen Arbeitgeber nachweisen, dass Kleiderordnungen berufsnotwendig sind. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen seine Entscheidung nicht ausreichend begründet hatte, und bestätigte damit den Verdacht auf Diskriminierung. Dieses Urteil könnte die Bundespolizei nun zwingen, ihre Richtlinien zu religiöser Kleidung für Luftsicherheitspersonal am Flughafen München zu überprüfen.
Die Entscheidung bestätigt, dass muslimische Frauen in Deutschland als Luftsicherheitsassistentinnen ein Kopftuch tragen dürfen. Das Urteil setzt einen klaren rechtlichen Maßstab gegen religiöse Diskriminierung bei der Einstellung für solche Positionen. Arbeitgeber müssen nun sicherstellen, dass ihre Richtlinien mit diesem Urteil in Einklang stehen.