Hamburgs Waschbärplage: Sterilisation statt Jagd – doch ist das legal?

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Ein Eichhörnchen steht auf einem hölzernen Stamm mit unscharfem Hintergrund.

Hamburger CDU-Fraktion will Ratten kastrieren - Hamburgs Waschbärplage: Sterilisation statt Jagd – doch ist das legal?

Hamburgs Waschbärproblem derzeit unter Kontrolle – doch Langzeitfolgen sorgen für Besorgnis

Laut einem Bericht des Hamburger Senats vom August sind die Waschbärzahlen in der Stadt derzeit unter Kontrolle. Dennoch bleiben Bedenken hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat nun ein Sterilisationsprogramm vorgeschlagen, um künftige Probleme zu verhindern.

Der Vorschlag orientiert sich an einem ähnlichen Projekt in Hessen, das jedoch im vergangenen Monat nach massivem Widerstand von Jägern und rechtlichen Bedenken eingestellt wurde.

Die CDU argumentiert, dass die Bejagung von Waschbären in städtischen Gebieten weder praktikabel noch populär sei. Ohne gezielte Maßnahmen könnten die Tiere erhebliche Schäden anrichten – etwa an Gebäuden, durch die Zerstörung von Vogelnestern oder die Verbreitung von Parasiten.

In Hessen war ein Sterilisationsvorhaben im August gestoppt worden, nachdem der Landesjagdverband Einspruch erhoben hatte. Kritiker bemängelten, dass dem Plan die notwendige rechtliche Grundlage fehle und er auf unbewiesenen Annahmen beruhe. Nach EU- und deutschem Recht dürfen invasive Arten wie Waschbären zudem nicht wieder in die Freiheit entlassen werden, sobald sie gefangen wurden.

Der Hamburger Senat wurde nun aufgefordert, den rechtlichen Rahmen für ein mögliches Pilotprojekt zu prüfen. Bei einer Umsetzung könnten lokale Tierheime, Tierarztpraxen und Tierschutzorganisationen eingebunden werden. Auch Tiermediziner mit Sterilisationsexpertise würden eine zentrale Rolle spielen – etwa im Rahmen von Schulungsprogrammen oder Fachsymposien.

Ziel des Vorschlags ist es, ein unkontrolliertes Anwachsen der Waschbärpopulation zu verhindern. Sollte das Programm umgesetzt werden, wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Tierärzten und Tierschützern erforderlich. Zunächst muss der Senat jedoch klären, ob ein solches Vorhaben rechtlich überhaupt machbar ist.