Grundrentenzuschlag: Warum Ehepaare weiterhin benachteiligt werden

Bundessozialgericht billigt Einkommensberechnung für neue Grundrente - Grundrentenzuschlag: Warum Ehepaare weiterhin benachteiligt werden
Ein Bundesgericht in Deutschland hat bestätigt, dass Rentner, die den Grundrentenzuschlag erhalten, das Einkommen ihres Ehepartners in die Berechnung der Leistung einbeziehen müssen. Die Entscheidung betrifft eine Rentnerin aus Nordrhein-Westfalen, die derzeit wegen des Verdiensts ihres Mannes keinen Zuschlag erhält. Ohne diese Regelung hätte sie Anspruch auf zusätzliche 37 Euro im Monat gehabt.
Der Grundrentenzuschlag wurde 2021 eingeführt, um Geringverdienern im Ruhestand unter die Arme zu greifen, die trotz jahrzehntelanger Arbeit keine ausreichende Rente erreichen. Voraussetzung für den Bezug sind 33 Beitragsjahre, wobei auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege angerechnet werden. Von den bundesweit 2,8 Millionen Rentnern, die die Grundvoraussetzungen erfüllen, erhalten nur 1,4 Millionen nach einer detaillierten Prüfung automatisch den Zuschlag.
Das Urteil bestätigt, dass das Einkommen des Ehepartners weiterhin in die Berechnung einfließt. Dadurch bleibt das System automatisiert und der Verwaltungsaufwand wird gering gehalten. Vorerst erhalten Rentner wie die Klägerin keine zusätzlichen Zahlungen, wenn das Einkommen des Partners die festgelegte Grenze überschreitet.

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