12 February 2026, 16:45

Gericht kippt Pornografie-Sperren: EU-Recht setzt sich gegen Rheinland-Pfalz durch

Ein Computerbildschirm zeigt eine Nachricht in fetter, schwarzer Schrift, die "Dieser versteckte Ort wurde beschlagnahmt" lautet, mit einem weißen Rand, begleitet von einem Logo der niederländischen Nationalpolizei mit einem Schild mit blauem Hintergrund und einem weißen Stern in der Mitte.

Gericht hebt Sperrbefehle gegen Pornoplattformen aufgrund EU-Recht auf - Gericht kippt Pornografie-Sperren: EU-Recht setzt sich gegen Rheinland-Pfalz durch

Ein deutsches Gericht hat Sperranordnungen gegen mehrere pornografische Websites aus den Niederlanden und dem Rheinland-Pfalz aufgehoben. Die Entscheidung folgt auf eine Klage eines Internetdienstanbieters und des Betreibers der Plattformen. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Konflikt zwischen nationalen Vorschriften und EU-weit geltenden Digitaldienstegesetzen in Europa.

Im April 2024 hatte die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz Internetanbieter angewiesen, den Zugang zu bestimmten Pornografie-Seiten zu blockieren. Die Behörde berief sich dabei auf den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und argumentierte, die Plattformen verfügten nicht über ausreichende Altersverifikationssysteme.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied später gegen diese Beschränkungen. Es stellte fest, dass die Sperranordnungen keine gültige Rechtsgrundlage besaßen, da EU-Recht Vorrang habe. Laut Gericht war gegen das Herkunftslandsprinzip verstoßen worden – demzufolge sich Anbieter an die Gesetze ihres Heimatstaates innerhalb der EU halten müssen.

Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die rheinland-pfälzische Behörde gegen eine der Plattformen nicht vorgehen könne, da hierfür ausschließlich die Europäische Kommission zuständig sei. Nationale Regelungen in Bereichen, die bereits durch EU-Recht abgedeckt sind, seien nicht mehr zulässig, bestätigte das Gericht. Gegen das Urteil kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden.

Der Fall unterstreicht die Auswirkungen des EU-Digitale-Dienste-Gesetzes (Digital Services Act, DSA), das seit Februar 2024 vollständig in Kraft ist. Dieses Gesetz schafft einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für digitale Dienste in der gesamten Union. Bisher liegen keine Reaktionen oder konkreten Schritte der Europäischen Kommission zu den Sperrmaßnahmen vor.

Die Gerichtsentscheidung verhindert die sofortige Durchsetzung der Sperranordnungen gegen die Websites. Gleichzeitig stärkt sie den Vorrang des EU-Rechts vor nationalen Medienvorschriften. Das Ergebnis könnte künftig Einfluss darauf haben, wie ähnliche Fälle unter dem DSA behandelt werden.