Gericht entscheidet: Ohne Pass kaum Chance auf deutsche Staatsbürgerschaft

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Nahaufnahme einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Gericht entscheidet: Ohne Pass kaum Chance auf deutsche Staatsbürgerschaft

Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Teaser: Urteil: Identitätsnachweis meist Pflicht für Einbürgerung in Deutschland

Vorspann: Urteil: Identitätsnachweis in der Regel für Einbürgerung in Deutschland erforderlich

Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Schlagwörter: Einbürgerung, Verwaltungsgericht, Düsseldorf, Identitätsnachweis, Deutschland, Mettmann, Urteil, Passpflicht, Politik und Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten

Artikeltext: Der Einbürgerungsantrag eines syrischen Flüchtlings hat nach einem richtungsweisenden Gerichtsurteil eine entscheidende Wende genommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Pass weiterhin das primäre Mittel zum Identitätsnachweis in Einbürgerungsverfahren bleibt. Damit wird ein früheres Urteil aufgehoben, das einem Flüchtling, der die Beschaffung eines syrischen Passes fürchtete, alternative Dokumente erlaubt hatte.

Im Mittelpunkt des Falls steht Anas Alhaj, ein 30-jähriger syrischer Aktivist, der 2014 als anerkannter Flüchtling nach Deutschland kam. Als er in Mettmann, Nordrhein-Westfalen, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragte, lehnte die örtliche Behörde seinen Antrag ab – mit der Begründung, er könne keinen syrischen Pass vorlegen.

Das Urteil setzt einen klaren Maßstab für künftige Einbürgerungsanträge: Der Pass bleibt grundsätzlich die Standardanforderung, Ausnahmen werden nur in absoluten Härtefällen gewährt. Alhajs Antrag muss nun einer weiteren Prüfung unterzogen werden, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.