GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

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Ein Polizist hält ein T-Shirt in den Vordergrund, mit einem Jungen im Hintergrund, der ein Buch und einen Becher hält, steht in der Nähe eines Schreibtischs und Lampen.

GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GDP hält dreimonatige Speicherung von IP-Adressen für unzureichend

Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz.

„Insgesamt lässt sich festhalten, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt ist, in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit längeren Prozessen aber oft nicht ausreicht“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GDP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

Artikel: Ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen vor. Die Maßnahme stößt bei Politik und Sicherheitsbehörden auf Zustimmung, doch einige kritisieren, dass sie für die Bekämpfung schwerer Kriminalität nicht weit genug geht.

Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, bezeichnete den Schritt als sehr wichtiges Signal. Er betonte, dass die Ampelkoalition damit ein zentrales Vorhaben bereits im ersten Regierungsjahr umgesetzt habe. Die Speicherpflicht sei längst überfällig, so Wiese, nachdem FDP und Grüne ähnliche Pläne jahrelang blockiert hätten.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Entwurf, äußert aber Bedenken hinsichtlich seiner Reichweite. Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, erkannte zwar einen Fortschritt in der dreimonatigen Frist an, warnte jedoch, dass sie bei komplexen Kriminalfällen oder langwierigen Gerichtsverfahren möglicherweise nicht ausreiche.

Der Entwurf markiert einen Politikwechsel nach Jahren des Stillstands. Während die Sicherheitsbehörden ihn als positiven Schritt werten, bleibt ungewiss, ob die Speicherfrist den Anforderungen großer Ermittlungen gerecht wird. Die Vorlage steht nun zur weiteren Debatte im Parlament an.