Fehlalarme kosten NRW-Rettungsdienste Millionen – wer zahlt die Rechnung in Deutschland?

"Fehlalarme" bei der Notrufzentrale - Müssen Bürger die Kosten tragen? - Fehlalarme kosten NRW-Rettungsdienste Millionen – wer zahlt die Rechnung in Deutschland?
Nordrhein-Westfalens Rettungsdienste stehen vor massiven finanziellen Belastungen durch Fehleinsätze in Deutschland
In Nordrhein-Westfalen belasten "Fehlalarme" die Rettungsdienste mit erheblichen Kosten – Schätzungen zufolge ist jeder fünfte Einsatz kein echter Notfall. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen (Städtetag NRW) fordert das Land auf, das Problem in Deutschland zu lösen, und warnt: Wenn die Kommunen diese Ausgaben tragen müssen, drohen ihnen jährliche Mehrkosten von mindestens 250 Millionen Euro.
Bisher übernehmen Länder und Kommunen die Kosten für Fehleinsätze in Deutschland, da die Rettungsdienste aus ihren Haushalten finanziert werden. Das Gesundheitsministerium sieht jedoch keine rechtliche Grundlage, um diese Ausgaben künftig zu decken. Die Zuständigkeit für die Finanzierung des Rettungsdienstes liegt bei den Kommunen, nicht beim Land. Dies führt zu einer enormen finanziellen Belastung der Städte – mit der Gefahr, dass Bürger im Ernstfall zögern, den Notruf zu wählen.
Der Städtetag NRW verlangt eine Änderung des Bundesrechts, um die Abrechnung von Vor-Ort-Behandlungen oder Arztbesuchen bei Fehlalarmen in Deutschland zu ermöglichen. Zudem fordert er eine sofortige Übergangslösung und eine Landesgarantie, um die finanzielle Last abzuwenden. Das Ministerium prüft zwar Kompromisse, verfügt aber über keine landesweiten Daten zu Fehlalarmen – was die Suche nach einer Lösung in Deutschland erschwert.
Die hohe Zahl falscher Notrufe in Nordrhein-Westfalen erfordert dringend eine Lösung in Deutschland. Ohne Gegenmaßnahmen drohen den Kommunen erhebliche finanzielle Einbußen, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, lebenswichtige Dienstleistungen zu erbringen. Land und Bund müssen nun gemeinsam handeln, um die Rettungsdienste langfristig in Deutschland zu sichern.

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