25 April 2026, 04:13

Ex-KV-Vorstand wegen Bestechlichkeit zu Bewährungsstrafe verurteilt

Cartoon-Illustration von Reformern, die ein Korruptionsmonster besiegen, mit begleitendem Text.

Ex-KV-Vorstand wegen Bestechlichkeit zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Falls stand die Manipulation von Patientenakten, um höhere Zahlungen von einer Krankenkasse zu erschleichen. Ein Mitarbeiter der Kasse musste zudem 15.000 Euro Strafe zahlen, da er in die Machenschaften verwickelt war.

Die Betrugsaffäre betraf vor allem Unterlagen aus dem Jahr 2015, bei denen medizinische Diagnosecodes ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten verändert worden waren. Die Ermittler stellten fest, dass das damalige KV-Vorstandsmitglied diese Änderungen genehmigt hatte, nachdem es als Schmiergeld Datenspeicher erhalten hatte. Dadurch konnte die Krankenkasse unrechtmäßig rund 85 Millionen Euro an überhöhten Leistungen abrechnen.

Die beiden Männer hatten bereits vor über einem Jahrzehnt illegale Absprachen getroffen und wussten, dass ihr Vorgehen sowohl gegen gesetzliche als auch interne Kontrollvorschriften verstieß. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der KV-Vorstand die Manipulationen als Möglichkeit sah, die Finanzen der Vereinigung aufzubessern. Der Krankenkassenmitarbeiter hingegen nutzte die Affäre unter Erfolgsdruck und mit karrierefördernden Absichten.

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Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, doch das Gericht verhängte milde Urteile. Beide Angeklagten räumten ein, sich der Rechtswidrigkeit ihres Handelns voll bewusst gewesen zu sein.

Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das systematische Manipulationen bei der Verteilung von Krankenkassengeldern aufdeckte. Während das ehemalige KV-Vorstandsmitglied einer Haftstrafe entgeht, muss der Krankenkassenmitarbeiter eine Geldstrafe zahlen. Die Aufdeckung des Skandals wirft jedoch weiter Fragen zur Kontrolle von Abrechnungspraktiken im Gesundheitswesen auf.

Quelle