EU-Schutz für Handwerk: Von Geigen bis zu Gartenzwergen – was sich jetzt ändert
Lukas BraunGeigen und Porzellan: Schutz für regionale Industrieprodukte - EU-Schutz für Handwerk: Von Geigen bis zu Gartenzwergen – was sich jetzt ändert
Deutschland erweitert EU-Schutz für regionale Produkte über Lebensmittel und Getränke hinaus
Ab diesem Freitag können auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse in Deutschland rechtlichen Schutz als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) erhalten. Die Neuregelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2023, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird.
Bisher war dieser Status in Deutschland ausschließlich landwirtschaftlichen Erzeugnissen und alkoholischen Getränken vorbehalten – etwa Allgäuer Emmentaler, bayerischem Bier, Lübecker Marzipan oder Nürnberger Rostbratwürsten. Doch die neuen Regeln ebnen den Weg für 39 weitere regionale Produkte.
Allein Bayern stellt sieben Kandidaten, darunter Gablonzer Schmuck, Porzellan von Hutschenreuther und Nymphenburg, Mittenwalder Geigen sowie Schweinfurter Kugellager. Weitere bekannte Anwärter sind Kölnisch Wasser aus Köln, Erzgebirgische Holzfiguren und Ravensburger Brettspiele. Selbst die seit 1874 hergestellten Ton-Gartenzwerge aus Gräfenroda könnten bald unter Schutz gestellt werden.
Ziel der erweiterten Regelung ist es, den Wert regionaler Erzeugnisse zu stärken, traditionelles Handwerk zu bewahren und lokale Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung dieser Produkte gesteigert werden. Die Änderung markiert eine bedeutende Ausweitung des EU-Herkunftsschutzes für deutsche Industrien.
Das neue Gesetz tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft. Es ermöglicht mehr Produkten, den geschützten EU-Status zu tragen, und garantiert so deren Echtheit und Herkunft. Erwartet wird, dass dieser Schritt die regionalen Wirtschaften stärkt und traditionelle Fertigkeiten in ganz Europa erhält.