Eritreerin gewinnt Rechtsstreit um Schweizer Pass nach abgelehnter Einbürgerung
Tim SimonEritreerin gewinnt Rechtsstreit um Schweizer Pass nach abgelehnter Einbürgerung
Eine junge Eritreerin hat ihren Rechtsstreit um die abgelehnte Bewilligung eines Schweizer Passes gewonnen. Das Verwaltungsgericht Aargau entschied zu ihren Gunsten, nachdem die Einbürgerungskommission ihre Einbürgerung wegen geringfügiger Vergehen in ihrer Jugend abgelehnt hatte. Das Urteil markiert einen Wandel darin, wie frühere Jugendverfehlungen in Einbürgerungsverfahren bewertet werden.
Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Vorfälle aus der Adoleszenz der Frau. Mit 15 Jahren warf sie Eier gegen ein Haus und beteiligte sich an einem Klingelstreich. Diese Handlungen führten zu einer offiziellen Verwarnung wegen Sachbeschädigung und Ruhestörung.
Die Einbürgerungskommission des Grossen Rates (EBK) blockierte zunächst ihren Antrag auf die Staatsbürgerschaft unter Verweis auf die Vorstrafen. Das Gericht hingegen befand den Entscheid der Kommission als willkürlich und rechtlich fehlerhaft. Es urteilte, dass ein einzelnes geringfügiges Vergehen aus der Vergangenheit nicht automatisch zur Ablehnung einer Einbürgerung führen dürfe.
In seinem Urteil hob das Gericht die Ablehnung der EBK auf und sprach der Frau die kantonale und kommunale Bürgerschaft zu, während die eidgenössische Einbürgerung noch aussteht. Zudem stellte es klar, dass Jugendfehltritte im Kontext bewertet werden müssen und nicht pauschal als Ausschlusskriterien gelten dürfen.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für künftige Einbürgerungsverfahren bei leichteren Vergehen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch es deutet darauf hin, dass vereinzelte Vorfälle aus der Jugend in Einbürgerungsentscheidungen künftig weniger Gewicht haben könnten. Der Fall der Frau geht nun voran – ihre kantonale und kommunale Bürgerschaft ist vorerst gesichert.






