DKV Mobility erhöht ab 2026 Strafgebühren für zu langes Laden an Schnellladestationen
Lukas BraunDKV Mobility erhöht ab 2026 Strafgebühren für zu langes Laden an Schnellladestationen
DKV Mobility führt ab 1. Februar 2026 strengere Gebühren für Schnellladestationen ein
Ab dem 1. Februar 2026 erhebt DKV Mobility höhere Gebühren für E-Autofahrer, die ihre Fahrzeuge zu lange an Schnellladestationen angeschlossen lassen. Nach 30 Minuten steigen die Kosten deutlich – sowohl pro Minute als auch pro Kilowattstunde.
Die aktualisierte Preispolitik sieht eine „Blockiergebühr“ von bis zu 12 Cent (brutto) pro Minute vor, sobald die halbe Stunde überschritten ist. Zudem erhöht sich der Preis pro Kilowattstunde auf 82 Cent (brutto). Kritiker bemängeln, dass die Regelung den tatsächlichen Ladezustand der Batterie ignoriert und Fahrer bestraft, selbst wenn ihr Fahrzeug noch nicht vollständig geladen ist.
Die meisten E-Autos mit 400-Volt-System schaffen es nicht, in nur 30 Minuten von 10 auf 80 Prozent aufgeladen zu werden. Für viele Nutzer ist die Zeitgrenze daher unrealistisch. DKV Mobility bezeichnet sein Vorgehen als „Fair-Use-Politik“, Gegner sehen darin jedoch eher eine Strafmaßnahme als eine faire Lösung.
Andere Anbieter haben unterschiedliche Modelle ausprobiert. Maingau und EnBW führten 2019 ein Pauschalpreissystem für das Laden ein, um die Abrechnung zu vereinfachen. EnBW stieg später jedoch wieder aus und setzte stattdessen auf komplexere, weniger transparente Tarife.
Die Änderungen bedeuten, dass Fahrer deutlich mehr zahlen müssen, wenn sie die 30-Minuten-Grenze überschreiten. Besonders Besitzer von langsamer ladenden Fahrzeugen könnten Schwierigkeiten haben, die Zusatzkosten zu vermeiden. Die neue Regelung verlagert die Kosten auf die Nutzer, ohne die technischen Grenzen der aktuellen E-Auto-Technologie zu berücksichtigen.






