BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

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Ein Koffer auf einer Couch mit Kleidung, einer Katze und einem Kabel, mit einer Karte an der Rückseite.

BSG: Betreuung französischer Schwiegereltern wird bei der Rente nicht berücksichtigt - BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente

BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente

  1. Dezember 2025, 12:07 Uhr

Ein Mann aus Rheinland-Pfalz hat seinen Rechtsstreit um deutsche Rentenansprüche für die Pflege seiner französischen Schwiegereltern verloren. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass Pflegepersonen keine Rentenbeiträge geltend machen können, wenn die Gepflegten in einem anderen EU-Land versichert sind. Das Urteil unterstreicht eine zentrale Lücke in der Anerkennung grenzüberschreitender Pflegeleistungen innerhalb der EU.

Im konkreten Fall hatte der Mann seine in Deutschland lebenden französischen Schwiegereltern unentgeltlich gepflegt. Später beantragte er bei der Deutschen Rentenversicherung eine Anrechnung dieser Pflegezeiten – vergeblich. Das BSG bestätigte die Ablehnung mit der Begründung, dass EU-Recht bei grenzüberschreitender Pflege zwar "Sachleistungen" wie medizinische Versorgungsansprüche abdecke, nicht jedoch Geldleistungen wie Rentenbeiträge.

Die Entscheidung bedeutet, dass der Mann für seine Pflegearbeit keine deutschen Rentenansprüche erhält. Zudem schafft das Urteil einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle grenzüberschreitender Pflege in der EU. Betroffene müssen künftig im Heimatland der gepflegten Person nach finanzieller Anerkennung ihrer Leistung suchen.