30 April 2026, 10:15

Brandenburg einigt sich auf Kompromiss bei Nottransportkosten für Patienten

Ambulanz auf dem Seitenstreifen vor einem Geb├Ąude mit Krankenhausschild und verschiedenen Aush├Ąngen geparkt.

Brandenburg einigt sich auf Kompromiss bei Nottransportkosten für Patienten

Streit um Nottransportgebühren in Brandenburg mit Kompromiss beendet

Ein Streit über die Kosten für Nottransporte in Brandenburg ist mit einem Kompromiss beigelegt worden. Die Stadt Cottbus und die Krankenkassen haben sich auf Finanzierungsregeln geeinigt, wodurch Patienten vor unerwarteten Rechnungen bewahrt bleiben. Die Einigung folgt auf eine rechtliche Unsicherheit darüber, wer die Kosten für nicht dringliche Krankenfahrten übernehmen muss.

Ausgelöst wurde die Debatte, als der Landkreis Märkisch-Oderland als erste Region ankündigte, ab 2025 Gebührenbescheide für Nottransporte zu verschicken. Normalerweise zahlen Landkreise und kreisfreie Städte diese Leistungen vorerst und erhalten die Kosten später von den Krankenkassen erstattet. Unklar war jedoch, ob die Kassen auch für sogenannte "Leerfahrten" oder nicht dringliche Einsätze aufkommen müssen – also dann, wenn Rettungskräfte oder Ärzte ausrücken, aber keine Patienten ins Krankenhaus transportieren.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Krankenkassen für solche Fälle nicht zahlen müssten. Damit blieben die Kommunen auf den Kosten sitzen. Cottbus hatte erwogen, die Gebühren direkt an die Patienten weiterzugeben, verzichtet nun aber auf diese Pläne.

Laut der neuen Vereinbarung werden betroffene Bürger keine Rechnungen mehr erhalten. Stattdessen haben die Stadt und die Krankenkassen eine Finanzierungslösung gefunden, die sicherstellt, dass die Notdienste abgedeckt bleiben, ohne die Kosten auf die Patienten abzuwälzen.

Der Kompromiss beseitigt das Risiko, dass Patienten für Notfalleinsätze in Rechnung gestellt werden. Cottbus wird keine Gebührenbescheide mehr verschicken, und die Krankenkassen beteiligen sich an der Kostendeckung. Die Lösung folgt auf eine rechtliche Klärung, welche Krankenfahrten von den Versicherungen finanziert werden müssen.

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