Betrüger lockt Anleger mit alkoholisiertem Speiseeis – jetzt droht Haft

Investoren mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee betöigt: Haftstrafe - Betrüger lockt Anleger mit alkoholisiertem Speiseeis – jetzt droht Haft
Investoren mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee betöigt: Haftstrafe
Investoren mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee betöigt: Haftstrafe
Investoren mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee betöigt: Haftstrafe
2025-12-09T09:37:26+00:00
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Anleger mit vermeintlich lukrativer Eiskrem-mit-Alkohol-Idee getäuscht: Haftstrafe
Anleger mit vermeintlich lukrativer Eiskrem-mit-Alkohol-Idee getäuscht: Haftstrafe
Anleger mit vermeintlich lukrativer Eiskrem-mit-Alkohol-Idee getäuscht: Haftstrafe
Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er Anleger um mehr als 2,5 Millionen Euro betrogen hatte. Das Landgericht Mönchengladbach verkündete das Urteil am Montag, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte. Im Mittelpunkt des Betrugs stand ein fingiertes Unternehmen, das alkoholisiertes Speiseeis vertreiben sollte.
Der verurteilte Theo G. und ein Komplize hatten 2013 eine Firma gegründet und rund 40 Investoren überzeugt, in ein angeblich profitables Geschäft zu investieren. Stattdessen zweigten sie das Geld für private Zwecke ab.
Das Landgericht Mönchengladbach bestätigte das Urteil am Montag. Theo G. muss für seine Rolle in dem Betrug dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Beteiligung des Komplizen bleibt vorerst ungeklärt – dieser berief sich auf gesundheitliche Probleme und hält sich im Ausland auf.

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