Betriebsärzte-Reform: Weniger Sicherheitsbeauftragte, mehr Risiko für Arbeitsschutz?
Marie SchulzBetriebsärzte-Reform: Weniger Sicherheitsbeauftragte, mehr Risiko für Arbeitsschutz?
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Mitarbeitergrenze für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit anhebt. Nach den neuen Regelungen müssen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten künftig keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr benennen. Die Änderung soll zwar die Kosten für Betriebe senken, wirft jedoch Fragen zum Arbeitsschutz auf.
Bisher waren deutsche Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitenden verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Diese Vorgabe betraf rund 760.000 Vertreter in den betreffenden Unternehmen. Die Reform, die im Herbst 2026 in Kraft treten soll, erhöht die Schwelle auf 50 Beschäftigte – dadurch entfällt schätzungsweise für 123.000 Sicherheitsbeauftragte die Notwendigkeit ihrer Position.
Größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden müssen künftig nur noch einen Sicherheitsbeauftragten vorhalten, sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind. Die Bundesregierung erwartet, dass die Maßnahme kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jährlich etwa 135 Millionen Euro sparen wird.
Kritiker, darunter die Grünen und die Linke, werfen der Reform vor, Kosteneinsparungen über den Arbeitsschutz zu stellen. Sie warnen, dass weniger Sicherheitsbeauftragte zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten. Befürworter hingegen argumentieren, dass die Neuregelung die finanzielle Belastung der Unternehmen verringere und die Effizienz steigere.
Experten fordern eine sorgfältige Beobachtung der Auswirkungen der Reform. Falls sich die Sicherheitsstandards verschlechtern, könnten Anpassungen notwendig werden.
Das neue Gesetz verschiebt die Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und Arbeitsschutz. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten müssen künftig keine Sicherheitsbeauftragten mehr verpflichtend bestellen. Ob sich die Unfallzahlen oder die Betriebskosten ändern, wird sich erst nach der vollständigen Umsetzung der Reform im Jahr 2026 zeigen.






