Beantragungen von Wohnbeihilfen im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

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Beantragungen von Wohnbeihilfen im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

Wohngeldanträge im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

Ab 2026 können Bürger im Landkreis Helmstedt Wohngeld bequem online beantragen – damit ist ein weiterer der über 640 Dienstleistungen des Landkreises vollständig digital nutzbar.

20. Dezember 2025, 14:00 Uhr

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung

Ab 2026 führt der Landkreis Helmstedt ein neues Online-System für Wohngeldanträge ein. Die Neuerung soll das Verfahren vor allem für Einwohner außerhalb der Stadt Helmstedt vereinfachen. Haushalte, die bereits andere leistungsabhängige Sozialhilfen beziehen, bleiben jedoch von dieser Förderung ausgeschlossen.

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die einkommensschwachen Haushalten bei den Wohnkosten unter die Arme greift. Ab dem 1. Januar 2026 können Bewohner des Landkreises Helmstedt – mit Ausnahme der Stadt Helmstedt selbst – ihre Anträge digital über die Wohngeldstelle des Landkreises Helmstedt unter www.landkreis-helmstedt.de/onlineservices stellen. Das System führt Antragsteller Schritt für Schritt durch die benötigten Unterlagen und reduziert so den bürokratischen Aufwand.

Stadtbewohner müssen ihre Anträge weiterhin persönlich beim Wohngeldamt der Stadt Helmstedt einreichen. Eigentümer, die in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung selbst nutzen, sollten Mietzuschüsse beantragen, während selbstnutzende Hauseigentümer eine Lastenzulage benötigen. Mieter in betreuten Wohnformen oder speziellen Wohnanlagen können ebenfalls über das Wohngeldsystem Unterstützung für ihre Mietkosten erhalten.

Der Landkreis hat bereits über 640 Verwaltungsleistungen digitalisiert und vollständig online zugänglich gemacht. Das neue Online-Portal wird den Wohngeldantrag für viele Bürger im Landkreis Helmstedt deutlich erleichtern. Während Einwohner außerhalb der Stadt ab 2026 die digitale Plattform nutzen können, bleibt für Helmstädter Stadtbewohner der persönliche Antragsweg weiterhin verbindlich. Haushalte, die bereits andere einkommensabhängige Leistungen erhalten, haben weiterhin keinen Anspruch auf Wohngeld.