Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung
Tim SimonBeamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Nachbesserungen bei geplanter Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat weitreichende Änderungen an den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Pläne zur Besoldungsreform für Bundesbeamte gefordert. Der von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf sieht zwar höhere Einstiegsgehälter und eine Anpassung der Besoldungstabellen vor – Kritiker werfen der Vorlage jedoch vor, in zentralen Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu verstoßen.
Nach Dobrindts Plan sollen neue Beamte künftig in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden, was die Anfangsgehälter erhöht. Für die Mehrheit der Beamten im einfachen und mittleren Dienst (Besoldungsgruppe A) bringen die Änderungen spürbare Steigerungen. Bei höheren Beamten (Besoldungsgruppe B) fallen die Erhöhungen hingegen deutlich geringer aus; hier beschränken sich die Anpassungen weitgehend auf die Verlängerung bestehender Tarifverträge im öffentlichen Dienst.
Der DBB begrüßt zwar grundsätzlich die Reformabsicht, bezeichnet Teile des Entwurfs jedoch als „verfassungswidrig“. Die Hauptkritik richtet sich gegen zwei Grundsätze: das Leistungsprinzip, das eine Besoldung nach Leistung vorsieht, sowie die Differenzierungsregel, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen verlangt. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die geplante B-Besoldung diese Anforderungen nicht erfüllt – insbesondere die vorgeschlagene Lücke von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Abschaffung des „Alleinverdiener-Modells“. Der Entwurf unterstellt künftig ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich bei der Gehaltsberechnung – ein Faktor, den der DBB als „für Beamte nicht beeinflussbar“ und rechtlich unzulässig kritisiert. Das Innenministerium hat bisher keine Stellung zu den umstrittenen B-Besoldungsabständen genommen.
Der DBB pocht nun auf eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensabstände in der B-Besoldung sowie der Partnerinkommens-Regelung. Ohne Nachbesserungen drohen Klagen wegen Verfassungsverstößen. Die Forderungen des Verbandes lassen die Zukunft des Gesetzesvorhabens ungewiss – die Verhandlungen dauern an.






