Bayerisches Verbot von Touristenabgaben bleibt nach Klage-Niederlage bestehen

München: Anfechtung gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerisches Verbot von Touristenabgaben bleibt nach Klage-Niederlage bestehen
Verbot von Touristenabgaben in Bayern bleibt nach gescheiterter Klage bestehen
Das bayerische Verbot von Touristensteuern ist nach einer gescheiterten rechtlichen Herausforderung durch München und zwei weitere Städte bestätigt worden. Das Bayerische Verfassungsgericht wies die Klage ab und beendete damit den Streit darüber, ob Kommunen Besuchern zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen dürfen. Mit dem Urteil bleibt das landesweite Verbot aus dem Jahr 2023 weiterhin in Kraft.
Der Fall nahm seinen Anfang, als der Bayerische Verbraucherschutzverband erstmals die Rechtmäßigkeit des 2023 erlassenen Verbots infrage stellte. Kurz darauf reichten München sowie zwei weitere Gemeinden eine Klage ein. Sie argumentierten, dass das Blockieren von Tourismuszuschlägen eine wichtige Einnahmequelle versiegte, die die Einwohner nicht zusätzlich belaste.
Oberbürgermeister Dieter Reiter sprach sich öffentlich gegen das Verbot aus und behauptete, es schränke die finanzielle Unabhängigkeit der Städte unrechtmäßig ein. Doch das Gericht sah dies anders und urteilte, dass das Verbot die kommunale Selbstverwaltung nicht verletze.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband unterstützte die Entscheidung. Er warnte davor, dass eine Touristenabgabe die Übernachtungspreise in die Höhe treiben und potenziell Gäste davon abhalten könnte, in der Region zu übernachten.
Mit der Ablehnung der Klage bleibt das bayerische Verbot von Touristensteuern unverändert bestehen. Städte wie München müssen nun nach alternativen Wegen suchen, um lokale Dienstleistungen zu finanzieren, ohne auf Besuchergebühren zurückzugreifen. Die Hotelleriebranche hingegen kann weiterhin ohne zusätzliche finanzielle Belastung für die Gäste operieren.

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