AfD klagt gegen Tunnel-Sperre im Stuttgarter Landtag – ist die Diskriminierung gerechtfertigt?

Rätselhafter Streit im Landtag: AfD kämpft um Tunnel-Zugang - AfD klagt gegen Tunnel-Sperre im Stuttgarter Landtag – ist die Diskriminierung gerechtfertigt?
Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat eine rechtliche Klage gegen die Führung des baden-württembergischen Landtags eingereicht. Die Partei wirft vor, dass Einschränkungen beim Zugang zu einem Tunnel, der das Plenargebäude mit dem Abgeordnetenhaus verbindet, ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzen und eine Ungleichbehandlung darstellen. Der Tunnel, ursprünglich dafür gedacht, dass Abgeordnete trockenen Fußes zwischen den Gebäuden wechseln können, ist AfD-Landtagsabgeordneten mittlerweile gesperrt. Sie müssen stattdessen einen Umweg über eine vielbefahrene Straße im Freien nehmen. Die AfD-Fraktion hat nun Klage gegen die Landtagsführung erhoben und argumentiert, dass die Beschränkungen ihre Grundrechte verletzen und eine diskriminierende Ungleichbehandlung bedeuten. Die Zulässigkeit der Klage ist jedoch fraglich, da eine Frist für die Einreichung bereits abgelaufen ist. Die AfD-Fraktion hatte den Zugang zum Tunnel ursprünglich 2023 beantragt, nachdem in einem Büro eines AfD-Abgeordneten ein Messer und Munition gefunden worden waren. Als Reaktion auf diesen Vorfall verschärfte der Landtag die Sicherheitsvorkehrungen und beschränkte die Tunnelnutzung auf Vertreter von CDU und Grünen. Der Streit ist nun vor dem Verfassungsgericht Baden-Württemberg gelandet. Das Verfahren der AfD gegen die Landtagsführung in Baden-Württemberg läuft noch, wobei die Zulässigkeit der Klage weiterhin ungeklärt ist. Die Partei beharrt darauf, dass die Tunnelbeschränkungen ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzen und eine Ungleichbehandlung darstellen. Wie dieser Rechtsstreit ausgehen wird, bleibt abzuwarten.

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